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Umschreibung in die neue PO

Die Umschreibung in die neue Prüfungsordnung im Bachelor- oder Masterstudiengang Bauingenieurwesen oder Umweltingenieurwesen kann ab sofort beim Prüfungsamt beantragt werden. Wenn Sie sich umschreiben wollen, nutzen Sie dafür bitte eines der folgenden Formulare:

Damit sichergestellt werden kann, dass Sie im laufenden Semester schon Prüfungen nach der neuen Prüfungsordnung ablegen können, muss das ausgefüllte Formular bis Prüfungsanmeldebeginn beim Prüfungsamt (per mail: jpg. Oder pdf) eingegangen sein. Bitte melden Sie sich erst für Prüfungen an, nachdem die Umschreibung durch das Prüfungsamt bestätigt wurde.

Bitte beachten Sie, dass keine Pflicht zur Umschreibung besteht, sofern Sie Ihr Studium bis WiSe 2023/24 (Master) bzw. WiSe 2024/25 (Bachelor) abschließen. Bei Fragen, ob eine Umschreibung für Sie sinnvoll ist und welche Ihrer bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden können, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Eine Übersicht der Übergangsregelungen zu einzelnen Modulen finden Sie hier: