Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Fakultät. Er ist in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten sowie für die Beschlussfassung über die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen der Fakultät zuständig. Darüber hinaus berät der Fakultätsrat über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät und über grundsätzliche Fragen in Forschung und Lehre.
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Durchführung von Promotionsverfahren sowie über alle Fragen zur Einhaltung der Promotionsordnung.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. auch die Anerkennung von Studienleistungen und die Entscheidung über Widersprüche. Darüber hinaus beobachtet er die Entwicklung von Studiengängen und gibt Anregungen zu Reformen von Studien- und Prüfungsordnungen.
Der Studienbeirat berät den Fakultätsrat und die Fakultätsleitung in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums. Zu seinen Aufgaben gehören die Stellungnahme zum Lehrangebot, dessen Koordination sowie die Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen. Er unterstützt die Fakultätsleitung bei der Erstellung des Lehrberichts und der Durchführung der Evaluation.
Die Qualitätsverbesserungskommissionen berät die Fakultätsleitung in Fragen der Studienqualität. Sie macht planerische Vorschläge zur Verbesserung von Studium und Lehre und berät über die sachgemäße Verwendung von Qualitätsverbesserungsmitteln.
Die Evaluationskommission ist verantwortlich für die methodisch-inhaltliche Konzeption, Organisation, Durchführung und Auswertung der studentischen Lehrveranstaltungsbewertung, die mindestens alle zwei Jahre stattfindet.