NACH OBEN



FAQs

Sie haben eine Menge Fragen zum Studium an der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften? Vielleicht finden Sie bei unseren FAQs bereits die ersten Antworten. Falls doch noch das ein oder andere Anliegen offen bleibt, steht Ihnen selbstverständlich die Studienberatung gerne zur Seite.


Wechsel der Prüfungsordnung (PO)


Zum Ende des Wintersemesters 2023/24 kann letztmalig eine Masterprüfung nach der PO 13 abgelegt werden.
Zum Ende des Wintersemesters 2024/25 kann letztmalig eine Bachelorprüfung nach der PO 13 abgelegt werden.
Danach muss die Prüfungsordnung gewechselt werden.

Stellen Sie einen Antrag auf PO-Wechsel. Den Antrag finden Sie unter https://www.fbi.ruhr-uni-bochum.de/fbi/studium/pr%C3%BCfungsamt/wechsel_po.html.de. Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Prüfungsamt.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann per Mail (akzeptierte Formate: pdf, jpg) an das Prüfungsamt (pruefungsamt-bi@rub.de) gesandt werden. Er kann auch per Post an das Prüfungsamt geschickt werden.

Nein! Ein Wechsel ist nur dann erforderlich, wenn Sie Ihr Studium bis Wintersemester 2023/24 (Master) bzw. 2024/25 (Bachelor) noch nicht abgeschlossen haben oder es nicht abschließen können, weil Pflichtmodule nicht mehr angeboten werden.

Unter https://www.fbi.ruhr-uni-bochum.de/fbi/studium/pr%C3%BCfungsamt/wechsel_po.html.de finden Sie für die jeweiligen Studiengänge die Tabellen der Übergangsregelungen, in denen modulscharf die Anerkennungen aufgeführt sind. Die Anerkennung erfolgt immer mit den Leistungspunkten der PO 2021. Bestandene Module, die nicht aufgelistet sind, werde als Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet.

Es werden nur noch Lehrveranstaltungen aus der PO 2021 angeboten, die aber in den meisten Fällen äquivalent zu bereits in der PO 2013 angebotenen Modulen sind.

BSc: bis einschl. WS 2024/25
MSc: bis einschl. WS 2023/24

Es kann keine pauschale Aussage über Vor- und Nachteile getroffen werden; bitte wenden Sie sich an die Studienfachberatung zur individuellen Beratung.

  • Ggf. inhaltliche Änderungen in den Modulen
  • Stahlbau mit Prüfungsvorleistung
  • Vermessungskunde (6 LP) als Wahlmodul
  • Kein Notenausgleich im Modul Höhere Mathematik C und Informatik möglich. Fehlende Prüfungen müssen nachgeholt werden.
  • Nachweis von 120 LP nach dem 9. Semester

Weitere individuelle Beratung über Änderungen erfolgt bei der Studienfachberatung.

  • Ggf. inhaltliche Änderungen in den Modulen
  • Umweltethik (5LP) muss nachgeholt werden.
  • Energieaufwendungen und Ökobilanzierung (5 LP) muss nachgeholt werden
  • Anerkennung, wenn Teilleistungen "Umweltchemie" und "Bautragsvertragsrecht" bestanden wurden; Bei Notenausgleich in PO 13 müssen ggf. fehlende Prüfungen nachgeholt werden. Anerkennung der Teilleistung "Umwelthygiene" im Wahlbereich (1 LP)
  • MB-Vertiefung: Circular Economy im Umweltingenieurwesen (5 LP) muss nachgeholt werden
  • MB-Vertiefung: Werkstoffrecycling (5LP) muss nachgeholt werden
  • MB-Vertiefung: Messtechnik und Regelungstechnik (8 LP). Beide Teile müssen bestanden sein, um Grundlagen der Messtechnik mit Praktikum (5 LP) anzuerkennen. Bei Notenausgleich in PO 13 müssen ggf. fehlende Prüfungen nachgeholt werden. Anerkennung der Teilleistung "Regelungstechnik" im Wahlbereich (5 LP)
  • Nachweis von 120 LP nach dem 9. Semester

Weitere individuelle Beratung über Änderungen erfolgt bei der Studienfachberatung.

 


Allgemeines


Unter dem Studiengang Bauingenieurwesen versteht man eine Ingenieurwissenschaft, die sich mit der Konzeption, Planung, Konstruktion, Berechnung, Herstellung und dem Betrieb von Bauwerken des Hoch-, Verkehrs-, Tief- und Wasserbaus auseinandersetzt. Des Weiteren wird das Thema technischer Umweltschutz behandelt, welches unter anderem die Aspekte Lärm-, Gewässer-, und Bodenschutz, sowie die zugehörigen Schadstoffuntersuchungen beinhaltet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Der Bachelor- und Master-Studiengang Umweltingenieurwesen (ehemals Umwelttechnik und Ressourcenmanagement) zeichnet sich durch die Fokussierung auf umwelttechnische Fragestellungen und die Betrachtung systemischer Zusammenhänge unter Einbeziehung gesellschaftlicher Randbedingungen aus. Das heißt, dass neben den notwendigen ingenieurtechnischen Grundlagen viele anwendungsbezogene Inhalte vermittelt werden, die sich – je nach gewählter Vertiefungsrichtung - dem Bereich Energie- und Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen zuordnen lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Der Masterstudiengang Computational Engineering ist ein interdisziplinärer Studiengang, der insbesondere Bauingenieurwesen und Informatik, aber auch Aspekte der Mathematik umfasst. Seit mehr als einem Jahrzehnt wächst die Bedeutung dieses sich entwickelnden Feldes in der akademischen Welt und in hochtechnologischen industriellen Anwendungen. Der Studiengang vermittelt den Studierenden Schlüsselkompetenzen in den Bereichen Ingenieurmechanik, Mathematik und Informatik, die für das innovative Design und die Analyse von Hightech-Ingenieursystemen und -materialien erforderlich sind. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Der Master-Studiengang Subsurface Engineering ist ein interdisziplinär ausgerichteter Studiengang, der insbesondere das Bauingenieurwesen und die Geowissenschaften, aber darüber hinaus Aspekte des Maschinenbaus umfasst und auf alle Aspekte der Nutzung des Untergrundes ausgerichtet ist. Der neue Master-Studiengang nutzt dabei die an der Ruhr-Universität Bochum langjährig aufgebaute (und in dieser Form wohl weltweit einzigartige) Kombination von Expertisen in den Bereichen Tunnelbau, Geowissenschaften, Geothermie sowie Computational Engineering. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Die Bachelorstudiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen sind zulassungsfrei. Für die Masterstudiengänge Bau- oder Umweltingenieurwesen kann man sich als Bewerber/innen mit außereuropäischer Staatsangehörigkeit und/oder Studienabschluss  zum Wintersemester bis zum 15.07. und zum Sommersemester bis zum 15.01. online bewerben. Als Bewerber/innen mit europäischer Staatsangehörigkeit und/oder Studienabschluss kann man sich zum Wintersemester bis zum 15.10. und zum Sommersemester bis zum 15.04. online bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Dem Studium liegen bestimmte Ordnungen und Richtlinien zugrunde, welche unter den Begriff "Prüfungsordnungen" fallen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den inhaltlichen Aufbau des Studiums und die für den Studienabschluss zu erbringenden Leistungen festzulegen. Die vollständigen Prüfungsordnungen finden Sie hier im Downloadbereich.

Die Prüfungsordnung 2021 gilt für alle Studierenden, die sich seit dem Wintersemester 2021/2022 in den Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikuliert haben.

FlexNow ist eine Prüfungsverwaltungssoftware, die den Studierenden den Abruf eines aktuellen Notenspiegels, sowie das An- und Abmelden von Prüfungen ermöglicht. Der Zugriffsmöglichkeiten finden Sie unter: http://www.flexnow.rub.de

Ein Leistungsnachweis ist eine Bestätigung für eine erbrachte Studien- und Prüfungsleistung. Den Leistungsnachweis kann man mit FlexNow als prüfbare und nicht-prüfbare Version ausdrucken.

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) soll sicherstellen, dass Leistungen europäischer Hochschulen vergleichbar sind. Dies geschieht durch den Erwerb von Leistungspunkten (Credit Points). Mit Leistungspunkten wird der Arbeitsaufwand gemessen. Pro Semester sind ca. 30 Leistungspunkte zu erbringen. Ein Leistungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung von 30 Arbeitsstunden.

Der Studierende bekommt genau die einem Modul zugeordneten Leistungspunkte, wenn dieses Modul erfolgreich abgeschlossen wurde.

Ja die Note gibt es.

Bei Auflagen geht es um die Zulassung zum Master-Studiengang. Studierende, die über einen Bachelor-Abschluss mit einem Mindestumfang von 6 Semestern oder 3 Hochschuljahren in einem verwandten Fach oder im Fach Bauingenieurwesen verfügen, können nach Befürwortung durch den Prüfungsausschuss, ggf. unter Auflagen bis max. 30 Leistungspunkten, zum Master-Studium zugelassen werden. Über Ausnahmen entscheidet aufgrund eines begründeten Antrags der Prüfungsausschuss. Die Auflagen werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Das Datenblatt und das Zeugnis haben unterschiedliche Berechnungsverfahren bezüglich der Note.
Das Datenblatt ermittelt, wie dort angegeben, eine mit LP gewichtete Note aller erbrachten und benoteten Prüfungsleistungen, also werden auch z.B. Wahlmodule einbezogen. Die in der PO festgelegten Gewichtungsfaktoren werden nicht berücksichtigt.
Die Zeugnisnote weicht von dieser Datenblattnote ab. Die Gesamtnote wird gemäß den Regelungen der PO 2013, §19 (3) bzw. PO 2021 § 18 (3) mit Gewichtungsfaktoren ermittelt. Z.B. wird bei der Ermittlung der Gesamtnote die Abschlussarbeit doppelt gewertet.

In der PO 2021 § 9(4) ist die Bachelorprüfung "nicht bestanden", wenn nach dem neunten Fachsemester nicht mindestens 120 LP erworben wurden. Für Studierende, die an einem Beratungsgespräch teilnehmen, in dem eine verbindliche, individuelle Studienplanung bis zum Studienabschluss vereinbart wird, kann die Regelung  durch den Prüfungsausschuss einmalig ausgesetzt werden. Genauere Regelungen zur Studienverlaufskontrolle sind im Leitfaden für Prüfungen unter Downloads enthalten.


Voraussetzungen


Für den Bachelor-Studiengang wird zugelassen, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägig fachgebundene Hochschulreife verfügt. Nicht zugelassen ist, wer an einer Hochschule im Geltungsbereich eine Bachelor-Prüfung oder eine Diplomprüfung im Fach Bauingenieurwesen oder einem verwandten Fach endgültig nicht bestanden hat.

Die Studiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt. Sie können sich zum Wintersemester hier online immatrikulieren.

(1) Zum Masterstudium können Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden,

a) die über einen Bachelorabschluss im Studiengang Bau- oder Umweltingenieurwesen oder einen vergleichbaren Studienabschluss einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes nach mindestens sechssemestrigem Studium (drei Studienjahre) verfügen, oder

b) die über einen Bachelorabschluss im Studiengang Bau- oder Umweltingenieurwesen oder einen vergleichbaren Studienabschluss einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes nach mindestens sechssemestrigem Studium (drei Studienjahre) verfügen, sofern die Gleichwertigkeit bzw. die Vergleichbarkeit des Studienabschlusses durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird.

(2) Der vorgelegte Bachelorabschluss muss methoden- und forschungsorientierte Inhalte im Umfang von mindestens 18 LP aus dem Bereich Mathematik und mindestens 18 LP aus dem Bereich Mechanik/Strömungsmechanik beinhalten. Der Prüfungsausschuss kann ergänzende Studien- und Prüfungsleistungen bis max. 30 LP sowie den Zeitraum für ihre Erbringung festlegen. Für den Zeitraum der Erbringung wird eine vorläufige Zulassung erteilt. Eine Anmeldung zu Masterprüfungen und zur Masterarbeit ist nach dem dritten Fachsemester nur mit vollständig bestandenen Auflagen zulässig. Über Ausnahmen entscheidet aufgrund eines begründeten Antrags der Prüfungsausschuss. Für den Master-Studiengang nicht zugelassen ist, wer an einer Hochschule im Geltungsbereich eine Master-Prüfung im Fach Bauingenieurwesen oder einem verwandten Fach endgültig nicht bestanden hat.

Die Studiengänge sind zulassungsfrei. Dennoch ist eine Bewerbung erforderlich. Genauere Informationen zu den einzelnen Fristen erhalten Sie hier.

Das Praktikum ist Voraussetzung des Bachelor-Studiums und muss spätestens vor Beginn der Bachelor-Arbeit abgeleistet und vom Praktikumsamt genehmigt sein. Ein Teil des Praktikums kann auch noch während des Studiums abgeleistet werden. Dabei kann die praktische Tätigkeit in Abschnitte eingeteilt werden, die mindestens 2 aufeinanderfolgende Arbeitswochen umfassen. Empfohlen wird jedoch, das Praktikum zu einem möglichst großen Anteil schon vor Beginn des Studiums zu absolvieren, da die vorlesungsfreie Zeit während des Studiums für die Prüfungsvorbereitungen, sowie die Prüfungen selbst benötigt wird. Das Praktikum soll mindestens 8 Wochen umfassen. Es ist in der Regel durch Arbeiten auf Baustellen zu erbringen, wobei 3 Wochen auch in einem technischen Büro einer Baufirma, eines Ingenieurbüros, einer Baubehörde oder einem vergleichbaren Büro geleistet werden kann. Weitere Informationen zum Praktikum und der Praktikumsordnungen finden Sie hier.

Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit erfolgt durch das Praktikantenamt der Fakultät. Informationen zum Praktikantenamt finden Sie hier.

Es wird erwartet, dass die Studierenden englischsprachige Texte verstehen und verarbeiten können. Andere Fremdsprachenkenntnisse werden nicht zwingend vorausgesetzt.

Ein Wechsel in eine andere Prüfungsordnung ist nicht vorgesehen. Läuft eine Prüfungsordnung aus, ist auf Antrag ein Wechsel in die neue, vorliegende Prüfungsordnung möglich.


Aufbau des Studiums


Die Regelstudienzeit bis zum Erreichen des Bachelor-Grades beträgt 6 und bis zum Erreichen des Master-Grades weitere 4 Semester.

Ziel des Studienganges Bauingenieurwesen ist ein wissenschaftliches und grundlagenorientiertes Studium, das eine breite Basis fachlichen Wissens sowie eine umfassende Methodenkompetenz vermittelt. Das Charakteristikum des Studiums besteht darin, die Studierenden zur Forschung auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens in Verknüpfung mit mehreren Fachdisziplinen aus den Bereichen der Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zu ermöglichen. Das oberste Ziel des Studiums ist die Vermittlung analytischer, kreativer und gestalterischer Fähigkeiten, aber auch anwendungsbezogener Fertigkeiten im Umgang mit modernen Baustoffen und Berechnungsmethoden unter der Maßgabe, innovative Problemlösungskonzepte neu oder weiterzuentwickeln. Großen Wert wird auch auf die Vermittlung von allgemeinem Anwendungswissen (ökonomische, arbeitswissenschaftliche und juristische Zusammenhänge) sowie die Integration von Sozialkompetenz (Teamfähigkeit, Führungs- und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, strategisches Denken) gelegt.

Das Studium besteht aus zwei Studiengängen. Der erste Abschluss ist der "Bachelor of Science" (B.Sc.), der Zweite der "Master of Science" (M.Sc.). Im Bachelor-Studiengang müssen Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 180 Leistungspunkten erbracht werden. Dies schließt eine Bachelorarbeit im Umfang von 12 Leistungspunkten ein. Des Weiteren sind Pflichtmodule im Umfang von 156 und Wahlmodule im Umfang von 12 Leistungspunkten zu absolvieren.

Im Master-Studiengang müssen Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 120 Leistungspunkten erbracht werden. Der Master-Studiengang besteht aus Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodule und Wahlmodulen. Er schließt eine Master-Arbeit mit 30 Leistungspunkten ein. Curricula zum Bachelor- und Masterstudiengang Bachelor BI, Master BI; Bachelor UI, Master UI finden Sie hier im Downloadbereich.

 

Die Grundelemente des Studiums sind Module, die aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Ein Modul erstreckt sich in der Regel über ein bzw. zwei Semester und schließt mit sämtlichen Prüfungsleistungen ab.

Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel in deutscher Sprache statt, wobei Ausnahmen für Wahlfächer bestehen. Informationen in welcher Sprache ein Modul stattfindet, sind im Modulhandbuch zu finden. Die Studiengänge CE und SSE finden in englischer Sprache statt.

Welche Pflichtveranstaltungen belegt werden müssen, können Sie aus den Modulhandbüchern sowie der Curricula hier aus dem Downloadbereich entnehmen.

Es können beliebige Fächer aus dem Angebot der Ruhr-Universität Bochum, wie zum Beispiel Fremdsprachen oder Module anderer Bachelor- oder Masterstudiengänge belegt werden. Der Umfang kann dem Curriculum entnommen werden. Besonders empfohlen werden die im Curriculum und Modulhandbuch aufgeführten Wahlmodule. Weitere Informationen sind hier in den jeweils aktuellen Modulhandbüchern zu finden.

Die Spezialisierung/Vertiefung erfolgt erst im Master-Studiengang. Im UI-Studiengang erfolgt schon im Bachelorstudiengang die Wahl einer Vertiefungsrichtung.

Prüfungsleistungen, die im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang derselben Hochschule erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden; eine Prüfung der Gleichwertigkeit findet nicht statt.

Wenn der Studierende das Studium an der Ruhr-Universität Bochum nicht fortsetzen möchte, wird ihm auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Leistungsbescheinigung ausgeteilt. Sie enthält die absolvierten Prüfungen mit den erworbenen Leistungspunkten, sowie die zum Bestehen der Bachelor-Prüfung noch fehlenden Prüfungen. Darüber hinaus lässt sie erkennen, dass die Bachelor-Prüfung noch nicht bestanden ist.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei dem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der neue Studiengang artverwandt oder artgleich dem bisherigen Studiengang ist. Mit der Bescheinigung bestätigt das Prüfungsamt, dass der Studierende seinen Prüfungsanspruch nicht verloren hat. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf dem Leistungsnachweis zu finden und lautet: "Die Bachelorprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das Studium kann fortgesetzt werden". Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann im Prüfungsamt angefordert werden.

Für die internationale Perspektive sorgen Auslandssemester an einer der Partnerhochschulen, zum Beispiel im europäischen ERASMUS-Programm. In Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt der Ruhr-Universität Bochum unterstützt die Fakultät ihre Studierenden bei den ersten Schritten zum Auslandsaufenthalt. Informationen zu Austausch-Programmen finden Sie hier.

Für die Einschreibung in ein Master-Programm an der Ruhr-Universität Bochum ist die Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch nachzuweisen. Dieses führt die Studienfachberatung immer kurz vor den Einschreibefristen für das neue Semester (März/September) durch.

Die Beratungsgespräche werden von den Studienfachberater*innen durchgeführt.


Klausuren


Prüfungsleistungen variieren je nach Modul und können folgende Komponenten beinhalten: Klausurarbeiten, Prüfungsgespräche, Seminarbeiträge, schriftlichen Studienarbeiten, Projektarbeiten und lehrveranstaltungsbegleitenden Hausarbeiten. Des Weiteren sind für Teile von Prüfungsleistungen die Verwendung von Multiple-Choice-Verfahren gestattet. Die Prüfungsordnungen können Sie sich hier im Downloadbereich ansehen.

Zusätzlich zu den regulären Prüfungsterminen werden in einigen Fächern weitere Prüfungstermine angeboten, welche in der Zeit um Pfingsten sowie Januar stattfinden. Zu den Fächern, die an Pfingsten angeboten werden zählen: Mathe A, Mechanik A, Mathe C, Strömugsmechanik, Physik, Chemie, Messtechnik, sowie Elektrotechnik. Im Januar können die Fächer: Mathe B, Mechanik B, Thermodynamik, Werkstoffe und Regelungstechnik geschrieben werden. Zu diesem zusätzlich angebotenen Termin muss sich der Studierende selbstständig anmelden. Eine Abmeldung kann bis zu zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Teilnahme zählt als vollständiger Prüfungsversuch.

Zu allen Prüfungs- und Studienleistungen haben sich die Studierenden selbstständig anzumelden. Die Anmeldung für Prüfungen ist im Wintersemester ab dem 15. November und im Sommersemester ab dem 15. Mai möglich. Die Anmeldefrist für Prüfungen in der regulären Prüfungsphase endet am 15. Januar bzw. am 15. Juli. Diese Anmeldefrist gilt, soweit nicht anders bekanntgegeben, auch für semesterbegleitende Prüfungen wie z. B. Seminare und Fachlabore. Für Sondertermine gelten abweichende Fristen.

Die Anmeldefrist für Prüfungsvorleistungen (PVL) in den Bachelor-Studiengängen endet fünf Wochen vor dem Beginn der regulären Prüfungsphase. Für Klausuren mit PVL ist abweichend von der o. g. Frist eine Anmeldung noch bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.

Eine Anmeldung zu einer Modulprüfung ist nur zulässig, wenn die in der aktuellen Fassung des Modulhandbuchs definierten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Studierende dürfen jede Modulprüfung ohne Angabe von Gründen selbstständig abmelden. Die Abmeldefrist endet sieben Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Nachträgliche An- oder Abmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Abmeldungen von studienbegleitenden Aufgaben sind nicht möglich.

Sofern eine Prüfung nicht bestanden wird, müssen sich die Studierenden selbstständig zur Wiederholungsprüfung anmelden.

Wenn der Studierende es vergessen hat, sich von einer Klausur abzumelden und nicht teilnimmt, wird die Prüfung mit 5,0 "nicht bestanden" bewertet und man hat einen Prüfungsversuch weniger.

Wenn eine Modulprüfung nicht bestanden wurde, kann diese wiederholt werden. Dabei sind maximal drei Prüfungsversuche (drei schriftliche Versuche) möglich. Im Falle des Nichtbestehens einer schriftlichen Wiederholungsarbeit wird ergänzend dazu für den zweiten Prüfungsversuch eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Als Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung ist maximal die Note ausreichend (4,0) zu erreichen. Für die Bachelor- und Masterarbeit gibt es nur einen Wiederholungsversuch. Wird eine Modulprüfung auch nach drei Prüfungsversuchen nicht bestanden, so gilt die Modulprüfung und somit auch die Bachelor-Prüfung als endgültig nicht bestanden. Gleiches gilt für den Master-Studiengang.

Mündliche Ergänzungsprüfungen gemäß §10 (5) der PO werden in allen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen der Bachelor- und Masterstudiengänge Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen ausschließlich in der vorletzten Wiederholungsprüfung, d.h. nach dem zweiten von drei möglichen Versuchen, angeboten. Studierende sind zu dieser mündlichen Ergänzungsprüfung zugelassen, wenn sie in der schriftlichen Prüfung mindestens 35 % der zum Bestehen erforderlichen Punktezahl erreicht haben. Bonuspunkte dürfen dabei nicht angerechnet werden. Die Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt bei dem*der Prüfer*in. Die Anmeldung muss bis spätestens eine Woche nach der Klausureinsicht durchgeführt werden, ansonsten verfällt der Prüfungsanspruch. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll nicht früher als eine Woche nach dem Termin der Klausureinsicht stattfinden. Die Termine für die mündlichen Ergänzungsprüfungen sind so festzulegen, dass die Ergebnisse für Prüfungen im Wintersemester bis zum 30. April bzw. für Prüfungen im Sommersemester bis zum 31. Oktober an das Prüfungsamt gemeldet werden können. Bei Nichterscheinen aus Krankheitsgründen wird bei Vorlage eines Attests ein Alternativtermin für denselben Prüfungsversuch angeboten. Sollte auch an diesem Termin eine Teilnahme nicht möglich sein, verfällt der Prüfungsanspruch.

Die Wiederholung einer bereits bestandenen Klausurarbeit ist im Regelfall nicht zulässig. Auf Antrag kann jedoch der Prüfungsausschuss Studierenden einen einmaligen Verbesserungsversuch für maximal drei bestandene Modulprüfungen genehmigen. Dabei wird das beste Ergebnis gewertet.

Kann aufgrund einer Krankheit an einer Prüfung nicht teilgenommen werden, ist dieses mit einem ärztlichen Attest zu belegen, dass die Prüfungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Prüfung bescheinigt. Atteste sind unmittelbar nach der entsprechenden Prüfung, spätestens jedoch eine Woche nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt vorzulegen. Hierfür werden nur noch Formulare der Fakultät akzeptiert (Attestformular). Diese Prüfung zählt dann bei der Versuchszählung nicht.

Der Studiengang ist endgültig nicht bestanden, wenn die Prüfung innerhalb der drei Prüfungsversuche nicht bestanden wurde. Über das Nichtbestehen eines Studienganges wird dem*der Kandidat*in ein schriftlicher Bescheid erteilt.

Studierende, die den ordnungsgemäßen Ablauf bei zu erbringenden Prüfungsleistungen auch nach einer Abmahnung hindern, können von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die betreffende Prüfung mit 5,0 "nicht bestanden" bewertet und der Grund für den Ausschluss aktenkundig gemacht. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss den*die Kandidat*in von weiteren Prüfungen ausschließen. Die Abgabe von Plagiaten bei Projektarbeiten, Bachelor- und Master-Arbeit wird als Täuschung gewertet und somit wird entsprechend verfahren.

Das Bewertungsergebnis einer Klausurarbeit wird in der Regel spätestens vier Wochen nach dem Klausurtermin unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen durch Aushang oder über FlexNow bekannt gegeben. Das Ergebnis eines Prüfungsgespräches ist spätestens zwei Tage nach dem Prüfungsgespräch bekannt zu geben und die Bewertungsergebnisse von in anderer Form erbrachten Prüfungsleistungen werden in geeigneter Form spätestens 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung bekannt gegeben. Das Bewertungsverfahren einer Bachelorarbeit darf nur in begründeten Ausnahmefällen den Zeitraum von 4 Wochen überschreiten. Weitere Informationen finden Sie hier in der Prüfungsordnung.

In PO 21 fließen Wahlmodule einfach in die Gesamtnote ein.

In das Zeugnis werden, die einzelnen Modul-Bewertungen mit numerischer Note, das Thema, sowie die Bewertung der Abschlussarbeit und die Gesamtnote aufgenommen. Nicht mitaufgenommen werden die Anzahl der abgelegten Prüfungen sowie die Studiendauer.

Das "Diploma Supplement" ist ein Zusatz zum Hochschulabschusszeugnis. Dieser Zusatz zum Zeugnis hat die Funktion, die Transparenz in der Hochschulbildung zu fördern, die akademische und berufliche Anerkennung in anderen europäischen Staaten zu erleichtern und die Beurteilung von beruflichen Qualifikationen zu unterstützen. Das Diploma-Supplement enthält folgende Informationen: individuelle Daten der Absolvent*innen, Status der verleihenden Hochschule und Angaben zu formalen und inhaltlichen Merkmalen des Studiengangs, für den das Diploma-Supplement ausgestellt wird (Studienprogramm, -ziele, -inhalte, -verlauf und Qualifikation). Eine Beschreibung des deutschen Bildungs- bzw. Hochschulsystems.

In einem "Transcript of Records" werden alle Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher umfassender Form aufführt, sodass eine Übertragung zu einer anderen Hochschule problemlos erfolgen kann. Die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland setzt die Ausstellung eines ToR voraus. Das Transcript of Records enthält folgende Informationen: Alle absolvierten Prüfungsleistungen, die erreichten ECTS-Punkte, die Prüfungsnoten und die Gewichtung der Noten.

Der erste Abschluss ist der "Bachelor of Science" (B.Sc.) und der zweite der "Master of Science" (M.Sc.).


Bachelorprüfung


Die Bachelor-Arbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass der Studierende in der Lage ist innerhalb einer vorgegebenen Frist (3 Monate, 360 Arbeitsstunden), eine anspruchsvolle Fragestellung selbstständig zu erarbeiten. Dabei sollen die im Bachelor-Studiengang erworbenen Methoden angewendet werden.

Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit kann erst dann erfolgen, wenn der Studierende mindestens 120 CP und den Nachweis über das abgeleistete Unternehmenspraktikum erbracht hat.

Nach Regelstudienzeit ist die Bachelorarbeit im 6. Semester vorgesehen.

Für das Thema der Bachelor-Arbeit hat der Studierende ein Vorschlagsrecht. Der*die Themensteller*in benennt nach Anhörung des Studierenden dem*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses das vorgesehene Thema. Die endgültige Ausgabe des Themas erfolgt dann über die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses.

Laufende Abschlussarbeiten sind als pdf-Dokument per E-Mail an pruefungsamt-bi@rub.de und den betreuenden Lehrstuhl zu senden. Mit Einverständnis der Betreuerin bzw. des Betreuers der Arbeit kann auf die Abgabe gedruckter Exemplare verzichtet werden. Eine vorzeitige Abgabe ist nach frühestens zwei Monaten möglich. Die Bachelor-Arbeit ist von zwei Prüfer*innen zu bewerten, wobei eine*r der Prüfer*innen der*die Themensteller*in sein soll. Die Gesamtbewertung wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. Liegt jedoch eine Differenz um mehr als eine ganze Note in den einzelnen Bewertungen vor, so legt der Prüfungsausschuss die Gesamtbewertung fest.

Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche erforderlichen Module, sowie die Bachelor-Arbeit erfolgreich absolviert wurden. Bei der Berechnung der Gesamtnote des Bachelor-Studienganges wird eine Durchschnittsbewertung durchgeführt. Die Gesamtnote der Bachelorprüfung nach PO 21 ergibt sich als gewichtetes arithmetisches Mittel (gewichtet mit den LP) aller benoteten Modulprüfungen. Dabei wird zusätzlich die Note der Bachelorarbeit mit dem Faktor 2,0 gewichtet.

Der Studierende erhält ein Zeugnis über die bestandene Bachelor-Prüfung, wenn er einen Antrag stellt und mindestens 180 Leistungspunkte vorweisen kann. Mit dem Zeugnis wird dem*der Kandidat*in die Bachelor-Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Des Weiteren wird darin die Verleihung des Bachelor-Grades beurkundet.


Masterprüfung


Der Wechsel vom Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen in den Master-Studiengang Umweltingenieurswesen (und umgekehrt) ist möglich.

Zu allen Prüfungs- und Studienleistungen haben sich die Studierenden selbstständig anzumelden. Die Anmeldung für Prüfungen ist im Wintersemester ab dem 15. November und im Sommersemester ab dem 15. Mai möglich. Die Anmeldefrist für Prüfungen in der regulären Prüfungsphase endet am 15. Januar bzw. am 15. Juli. Diese Anmeldefrist gilt, soweit nicht anders bekanntgegeben, auch für semesterbegleitende Prüfungen wie z. B. Seminare und Fachlabore. Eine Anmeldung zu einer Modulprüfung ist nur zulässig, wenn die in der aktuellen Fassung des Modulhandbuchs definierten Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich möchte Masterklausuren schreiben, bin aber mit dem Bachelor-Studiengang noch nicht fertig. Ist dies möglich?

Wahlmodule in den Bachelorstudiengängen Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen können im Umfang von 12 LP entsprechend dem Curriculum frei gewählt und angemeldet werden. Darüber hinaus-gehende Leistungen aus Wahlmodulen werden im Studienabschnitt „Zusätzliche Wahlmodule“ verbucht. In diesem Studienabschnitt können Module im Umfang von maximal 15 LP angemeldet werden. Dies können auch Mastermodule sein. Die Anmeldung erfolgt im Prüfungsamt. Das Ablegen weiterer Wahlmodule muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

An Master-Klausuren darf erst nach dem Bachelorabschluss teilgenommen werden. Ein Vorziehen ist nicht möglich.

Die Master-Arbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist (6 Monate) ein komplexes Problem selbstständig und mithilfe von wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit kann erst dann erfolgen, wenn der*die Kandidat*in mindestens 70 LP erlangt hat.

Nach Regelstudienzeit ist die Masterarbeit im 4. Semester vorgesehen. Es wird dringend empfohlen, die Masterarbeit spätestens im 6. Semester anzumelden.

Für das Thema der Master-Arbeit hat der Studierende ein Vorschlagsrecht. Der*die Themensteller*in benennt nach Anhörung des Studierenden dem*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses das vorgesehene Thema. Die endgültige Ausgabe des Themas erfolgt über die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses.

Laufende Abschlussarbeiten sind als pdf-Dokument per E-Mail an pruefungsamt-bi@rub.de und den betreuenden Lehrstuhl zu senden. Mit Einverständnis der Betreuerin bzw. des Betreuers der Arbeit kann auf die Abgabe gedruckter Exemplare verzichtet werden. Die Master-Arbeit ist von zwei Prüfer*innen zu bewerten, wobei eine*r der Prüfer*innen der*die Themensteller*in sein soll. Die Gesamtbewertung wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. Liegt jedoch eine Differenz um mehr als eine ganze Note in den einzelnen Bewertungen vor, so legt der Prüfungsausschuss die Gesamtbewertung fest.

Die Master-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche erforderlichen Module, sowie die Master-Arbeit erfolgreich absolviert wurden. Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich als gewichtetes arithmetisches Mittel (gewichtet mit den LP) aller benoteten Modulprüfungen. Dabei werden zusätzlich die Noten der Wahlpflichtmodule und die Note der Projektarbeit mit dem Faktor 1,5 sowie die Note der Masterarbeit mit dem Faktor 2,0 gewichtet.

Auf Antrag des Studierenden wird ein Zeugnis über die bestandene Master-Prüfung, den Modulbewertungen, dem Thema der Master-Arbeit, sowie der Gesamtnote der Master-Prüfung ausgestellt. Des Weiteren wird den Kandidat*innen die Master-Urkunde mit der Beurkundung des akademischen Grades "Master of Science" ausgehändigt.


Nach Beendigung des Studiums


Nach Abschluss des Studiums wird den Kandidat*innen die Möglichkeit gegeben, ihre Prüfungsakte einzusehen. Dafür müssen sie einen Antrag stellen, der innerhalb von einem Monat nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bei dem*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht werden soll. Der*die Vorsitzende bestimmt dann den Ort und die Zeit der Einsichtnahme.

Hat der*die Kandidat*in bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuss nachträglich die Bewertungen und Noten für die betreffende Prüfung entsprechend berichtigen und für nicht bestanden erklären. In diesem Fall ist der Bachelor-Grad bzw. Master-Grad einzuziehen.

Prüfungsarbeiten können nach zwei Jahren an den Prüfling zurückgegeben werden!

Innerhalb von 30 Jahren kann bei Verlust eine Zweitschrift eines Abschlusszeugnisses im Prüfungsamt gegen eine Gebühr von 25 € beantragt werden.



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